Ratgeber

Kaufhausdetektiv: Aufgaben und Rechte im Laden

Ein Kaufhausdetektiv, auch Ladendetektiv genannt, soll Diebstähle im Geschäft verhindern und aufklären. Besondere Befugnisse hat er dabei nicht: Er darf nur, was jeder Bürger darf, dazu kommt das Hausrecht des Geschäfts. Die Angaben stammen aus Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB), Gewerbeordnung (GewO), Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und Kunsturhebergesetz (KUG) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28. Oktober 2026.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Aufgaben im Laden

Der Kaufhausdetektiv beobachtet die Verkaufsfläche, oft in Zivil, und spricht Personen an, die er bei einem Diebstahl beobachtet hat. Diebstahl ist nach § 242 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht, schon der Versuch ist strafbar (§ 242 Abs. 2 StGB). Bei geringwertigen Sachen wird die Tat nach § 248a StGB nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse. Den Strafantrag stellt in der Regel das Geschäft.

Was ein Kaufhausdetektiv darf

Befugnis Grundlage
Person auf frischer Tat vorläufig festnehmen, wenn sie fluchtverdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort feststellbar ist § 127 Abs. 1 StPO (Jedermannsrecht)
Weggenommene Ware dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnehmen § 859 Abs. 2 BGB
Hausverbot aussprechen Hausrecht des Geschäfts
Identität feststellen nur Polizei und Staatsanwaltschaft, § 127 Abs. 1 Satz 2 mit § 163b StPO

Durchsuchen, einen Ausweis erzwingen oder jemanden länger festhalten als bis zum Eintreffen der Polizei darf ein Kaufhausdetektiv nicht. Das Festhalten nach § 127 StPO ist ausdrücklich nur vorläufig. Fotos der Person darf er nach § 22 KUG nicht ohne Einwilligung verbreiten oder öffentlich zeigen, etwa als Aushang mit dem Bild eines mutmaßlichen Diebs. Welche Grenzen allgemein für Detektive gelten, steht unter Was darf ein Detektiv?.

Angestellt oder über eine Sicherheitsfirma

Arbeitet der Kaufhausdetektiv direkt beim Geschäft, gelten für ihn keine besonderen Zulassungsregeln. Anders bei einer Sicherheitsfirma: Wer gewerbsmäßig fremdes Eigentum bewacht, braucht eine Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO. Beschäftigte für den „Schutz vor Ladendieben“ müssen nach § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 GewO zusätzlich eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden haben. Für eine Detektei ohne Bewachungsaufgaben verlangt § 38 GewO diese Prüfung nicht, siehe Detektiv werden.

Häufige Fragen

Darf mich ein Kaufhausdetektiv festhalten?

Ja, wenn er Sie auf frischer Tat beobachtet hat und Sie fluchtverdächtig sind oder Ihre Identität nicht sofort feststellbar ist, nach § 127 Abs. 1 StPO. Das gilt nur vorläufig, bis die Polizei kommt.

Muss ich einem Kaufhausdetektiv meinen Ausweis zeigen?

Nein. Die Identität feststellen dürfen nur Polizei und Staatsanwaltschaft, nach § 163b StPO.

Braucht ein Ladendetektiv eine Prüfung?

Ja, wenn er für eine Sicherheitsfirma arbeitet: Für den Schutz vor Ladendieben verlangt § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 GewO eine Sachkundeprüfung vor der IHK.

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