Ratgeber
Detektei in Berlin: Aufsicht und Ihre Rechte
Diese Seite nennt die zuständige Datenschutzaufsicht in Berlin und die Pflichten einer Detektei nach der Gewerbeordnung (GewO). Grundlage sind die Länderseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und die GewO auf gesetze-im-internet.de, beide abgerufen am 27. Oktober 2026.

Datenschutzaufsicht in Berlin
Laut BfDI ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin zuständig. Privatunternehmen werden laut BfDI meist von den Landesbehörden beaufsichtigt. Das gilt auch für Detekteien mit Sitz in Berlin.
Gewerbeanzeige
Detekteien sind nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 GewO ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. Nach der Gewerbeanzeige prüft die Behörde die Zuverlässigkeit des Betreibers. Name, Anschrift und angezeigte Tätigkeit dürfen nach § 14 Abs. 5 GewO allgemein zugänglich gemacht werden. Weitere Prüfpunkte nennt die Checkliste seriöse Detektei.
Schwerpunkt: Wenn Sie selbst beobachtet wurden
Nicht nur Auftraggeber suchen nach Detekteien. Auch wer vermutet, beobachtet worden zu sein, braucht eine Anlaufstelle. So gehen Sie vor:
- Schreiben Sie auf, was Ihnen aufgefallen ist, mit Datum, Uhrzeit und Ort.
- Kennen Sie die Detektei, fragen Sie dort schriftlich nach, welche Daten über Sie gespeichert sind.
- Bekommen Sie keine Antwort, wenden Sie sich an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Laut BfDI hilft dessen Kontaktfinder, die zuständige Stelle für eine Beschwerde zu finden.
- Bei heimlichen Tonaufnahmen (§ 201 Strafgesetzbuch) oder Bildaufnahmen in der Wohnung (§ 201a Strafgesetzbuch) kommt eine Strafanzeige in Betracht.
Ihre Rechte als beobachtete Person beschreibt Datenschutz für Betroffene. Was eine Detektei überhaupt darf, steht unter Was darf ein Detektiv?.
Berlin als Stadt
Berlin ist Land und Stadt zugleich. Eine eigene Seite für einzelne Bezirke gibt es nicht. Die frühere Adresse für die Stadt Berlin führt hierher.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wer ist in Berlin Datenschutzaufsicht für Detekteien?
Laut BfDI die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Kann ich erfahren, ob eine Detektei angemeldet ist?
Ja, über das Gewerbeamt, denn Name, Anschrift und Tätigkeit dürfen nach § 14 Abs. 5 GewO allgemein zugänglich gemacht werden.
Wohin wende ich mich, wenn ich mich beobachtet fühle?
Bei Fragen zu Ihren Daten an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, bei Verdacht auf eine Straftat an die Polizei.
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